Ihr Hausarzt am Mellensee

Praxis Markus Paetzold

Liebe Patientinnen und liebe Patienten,

wir wollen Ihnen an dieser Stelle, da immer mal wieder Fragen zu spezifischen Themengebieten aufkommen, diese ausführlich erklären. Sollten weiterhin Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Praxisteam.

Einweisung

Die Krankenhauseinweisungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt, in welchen Fällen niedergelassene Ärzte eine Krankenhausbehandlung verordnen dürfen. Sie richtet sich stets nach der medizinischen Notwendigkeit einer stationären Behandlung. Somit darf für Untersuchungen, die ebenso ambulant möglich sind wie zum Beispiel Magen- und Darmspiegelung oder CT und MRT in der Regel keine Krankenhauseinweisung ausgestellt werden!

Informationen zur Krankenbeförderung (Transportschein)

Vertragsärzte können gesetzlich krankenversicherten Patienten Fahrten zur ambulanten und stationären Behandlung nur verordnen, wenn es medizinisch erforderlich ist. Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen.

Dazu gehören:

  • vor- und nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • ambulante Operationen im Krankenhaus und in der Vertragsarztpraxis, sofern sie stationsersetzend sind
  • Dialysebehandlungen
  • bestimmte Therapien von Krebserkrankungen

Für andere ambulante Behandlungen werden die Kosten für Transporte durch die Krankenkassen NICHT erstattet und von uns auch NICHT ausgestellt.

Fahrten zur ambulanten Behandlung, egal ob mit Taxi oder Krankentransportwagen, müssen in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt werden.

Fahrten zur ambulanten Behandlung sind für die Pflegegrade 3, 4 und 5 möglich oder für Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“.

Fahrten zu einer stationären Behandlung muss sich der Patient von seiner Krankenkasse nicht genehmigen lassen.

Der Patient muss sich um die Genehmigung kümmern, da es sich aus rechtlicher Sicht um einen Antrag des Patienten handelt. Nimmt er eine Fahrt in Anspruch bevor sie genehmigt wurde, kann er sich die Kosten gegebenenfalls von seiner Krankenkasse erstatten lassen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, werden ihm die Kosten nicht erstattet.

Grippe 

Sicherlich haben Sie aus den Medien und Ihrem Umfeld bereits seit Wochen erfahren müssen, dass die aktuelle Grippewelle über Deutschland rollt. Viele sind nicht geimpft. Nutzen Sie Ihre gesunde Zeit, sich noch rechtzeitig impfen zu lassen!

Überweisungen 

Auch nach der Abschaffung der Praxisgebühr gilt das Überweisungsverfahren. Bitte nutzen Sie die Vorteile bei der Terminvergabe beim Facharzt und unterstützen Sie uns durch Mitnahme einer Überweisung bei der Kommunikation mit den Facharztpraxen.

Wartezeit

Wichtig sind für unser Praxisteam ungestörte Kontakte von Mensch zu Mensch. Freunde der 3-Minuten-Medizin werden Sie bei uns nicht antreffen. Deshalb ist unsere Terminplanung in der Regel so gestaltet, dass ausreichend Zeit für Beratungsgespräche besteht.

In vielen Praxen ist dieses Thema auf Grund des zeitweise hohen Patientenaufkommens ein großes Ärgernis. Das liegt zum Teil in der Natur der Sache, denn Krankheiten und kranke Menschen lassen sich nicht einfach planen und „eintakten“ wie Maschinen. Fast täglich geschehen in einer Arztpraxis unvorhersehbare Ereignisse, die den besten Tagesplan durcheinanderbringen.

Wir geben uns sehr viel Mühe, die Wartezeiten für unsere Patienten so kurz wie möglich zu halten. Das gelingt jedoch nur mit Disziplin und der Akzeptanz aller Beteiligten für Notfälle und Akutpatienten, die ohne Termin in die Praxis kommen und umgehend behandelt werden müssen.

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